Das neue Kaufrecht
Autokauf geplant? Das ändert sich ab 2022

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Für den Schutz von Verbrauchern tritt am 01.01.2022 ein neues Kaufrecht in Kraft. Davon profitieren private Autokäufer. Wir klären auf, was sich mit dem neuen Gesetz ändert.

“Augen auf beim Autokauf” hat wohl jeder schon mal gehört. Die Weisheit kommt nicht von ungefähr, blickt man auf das Konfliktpotenzial, das mit dem Autokauf einhergeht. Um Käufer vor dem Reinfall zu schützen, gelten bald neue Regeln.

Neues Kaufrecht bei Autokauf

Der Bundestag beschloss im Juni 2021 das „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“. Ab dem 01.01.2022 ist das Gesetz auf alle neu geschlossenen Kaufverträge anzuwenden. Folgende Neuerungen kommen Autokäufern besonders gelegen:

  • Neu strukturierter “Sachmangelbegriff”

Statt wie bisher nur das Vereinbarte zu betrachten, blickt der neue Sachmangelbegriff auch auf das zu Erwartende und das Übliche. Das gekaufte Auto muss also wie vereinbart und wie üblich übergeben werden. Wer beispielsweise einen Jahreswagen erwirbt, der übersät von kleinen Kratzern und Schmutz ist, bekommt demnach ein mangelhaftes Produkt. Bei jungen Gebrauchtwagen ist eine Aufbereitung schließlich üblich. Eine “nach unten abweichende” Vereinbarung ist nur wirksam, wenn der Verkäufer die entsprechende Formvorschrift einhält.

  • Software rückt in den Fokus

Je mehr Technik im Fahrzeug verbaut ist, desto mehr kann auch ausfallen. Fehlerhafte Software, ausbleibende Updates oder andere elektronische Fehler stellen mit dem neuen Kaufrecht einen Mangel dar. Der Verkäufer muss also über zukünftig anstehende Updates informieren und unterliegt einer akuten Aktualisierungspflicht.

  • Information über Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für Sachmängel am Fahrzeug zu verkürzen, ist nun zulässig. Das ist an sich wenig erfreulich für den Verbraucher. Verbessern soll sich mit dem neuen Kaufrecht aber die Transparenz: Der Händler muss sich zusätzlich zum Kaufvertrag das Einverständnis des Käufers einholen, dass die Verjährungsfrist nur ein Jahr beträgt. Auch dabei muss er die Formvorschrift erfüllen, also etwa einen separaten Bogen verwenden.

  • Beweislastumkehr verlängert

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, profitiert ab 2022 von der verlängerten Beweislastumkehr. Es heißt nach § 477 Abs. 1 BGB-E: “Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Sache, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.” Bei Waren mit digitalen Elementen wird der Zeitraum auf zwei Jahre verlängert

Auf Expertenrat vertrauen

Verkäufer von Fahrzeugen wird das neue Kaufrecht zunächst verwirren. Käufern räumt es weitere Rechte ein. Ob altes oder neues Kaufrecht: Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an einen Experten. Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Tödt-Lorenzen aus Frankfurt am Main prüft Ihren Fall und setzt sich für Sie ein.

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