Flug wegen Corona gecancelt? Das sind Ihre Rechte

AdobeStock © GVS

Letztes Jahr voller Freude gebucht, sitzen viele Urlauber jetzt wehmütig vor den bunten Reisekatalogen. Reisewarnungen und Einreisesperren hielten die Tourismusbranche fest im Griff. Nur ein Bruchteil der üblichen Flüge fand wirklich statt. Fragen wie „Bekomme ich mein Geld zurück“, „Greift die Reiserücktrittsversicherung“ oder „Muss ich meinen überteuerten Rückflug selbst zahlen?“ beschäftigen nun viele. Lesen Sie hier, welche Ansprüche Sie auf Rückerstattung haben:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zunächst haben Sie ein Recht auf die Erstattung des Ticketpreises, wenn Ihr Flug aufgrund der Corona-Pandemie annulliert wurde. Die europäische Fluggastrechte-Verordnung schreibt eine Rückzahlungsfrist von sieben Tagen vor. Das Recht auf Erstattung greift hier auch bei Tickets, die nicht stornierbar waren.
  • Haben Sie Ihren Flug über ein Reiseportal gebucht, sollten Sie sich trotzdem direkt an die Airline wenden. Sie ist für die Erstattung zuständig.
  • Bietet Ihnen die Airline einen Gutschein an, können Sie diesen akzeptieren, müssen aber nicht.

Dennoch sollte bei jedem Fall genau hingesehen werden. So fällt die rechtliche Bewertung unterschiedlich aus, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert hat oder der Fluggast wegen Covid-19 storniert oder der Fluggast seinen Flug storniert hat und die Airline nicht geflogen ist. Um zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Rückerstattung zusteht, müssen diese Fragen geklärt sein. Haben Sie beispielsweise Ihre Reise aufgrund von Warnungen nicht angetreten, haben Sie keine Ansprüche nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung. Hier kommt es auf die Stornierungsbedingungen der Airline an. In einigen Ländern ist das jedoch nicht der Fall. Richtet sich Ihr Vertrag nach italienischem Recht, können Sie Ihr Ticket laut Europäischem Verbraucherzentrum kostenfrei stornieren.

So gehen Sie jetzt vor

Gerade bei hohen Ticketkosten versuchen Airlines immer wieder sich der Rückzahlung zu entziehen oder nur eine Teilzahlung zu leisten. Das müssen Sie sich weder gefallen lassen noch sich selbst mit der Airline herumärgern. Ein erfahrener Rechtsanwalt mit einer entsprechenden Spezialisierung auf das Reiserecht weiß um die trickreichen Manöver der Airline und Reiseveranstalter. Nutzen Sie das volle Potenzial Ihres individuellen Falls und lassen Sie Ihre Erstattung professionell einfordern.

Machen Sie jetzt Ihren Anspruch geltend

Greifen Sie auf juristische Hilfe zurück und nutzen Sie Ihre Chance, Ihren Anspruch auf Ausgleich geltend zu machen. Der Experte für Reiserecht Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen kennt alle Tricks der Reiseanbieter und zeigt Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Nutzen Sie jetzt das Kontaktformular und holen Sie ganz unverbindlich Ihre persönliche Erstberatung ein. Konflikterprobt und mit langjähriger Berufserfahrung setzt sich Stefan Tödt-Lorenzen für Sie ein.

Diesen Beitrag kommentieren



Artikel bewerten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Noch keine Bewertungen)
Loading...