Entlassmanagement – Außerklinische Intensivpflege

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Die Entlassung von einem Pflegepatienten in die außerklinische Intensivpflege bringt viele Fragen und Unsicherheiten mit sich. Welche Versorgungsmöglichkeiten gibt es? Worauf sollten Sie bei der Pflege in den eigenen vier Wänden achten? Welche Formalitäten sind abzuarbeiten? Was verändert sich?

Entlassmanagement
Ihr Angehöriger erkrankt schwer und wird zum Intensivpflegefall. Nach dem Klinikaufenthalt geht es um die Entlassung des Patienten. Sie als Familienmitglied haben eine Vollmacht oder einen Betreuungsbeschluss. Dementsprechend dürfen Sie die Entlassungspapiere unterschreiben. Doch die Entlassung ist erst der Anfang. Es fallen wichtige Aufgaben wie die Auswahl des passenden Pflegedienstes an. Besonders der Stapel an Papierkram ist für den Laien nervenaufreibend. Damit Sie sich in dem Papierdschungel nicht verirren, stehen Ihnen erfahrene Ansprechpartner im Krankenhaus zur Verfügung. Der Sozialdienst, der Überleitmanager oder Casemanager sind für das Entlassmanagement zuständig.

Pflegedienstsuche
Die Pflege eines Intensivpflegepatienten ist sehr zeitintensiv und bringt so manche Angehörige an die Grenzen Ihrer Belastbarkeit. Für die Intensivpflege zu Hause muss meistens ein spezieller Pflegedienst beauftragt werden. Lassen Sie sich im Voraus von dem Sozialdienst des Krankenhauses beraten. In der Regel verfügen dieser über eine Liste der regionalen Pflegedienste. Qualifikation, Zuverlässigkeit und die Transparenz bei der Kostenklärung sind wichtige Kriterien bei der Suche nach dem passenden Pflegedienst. Stimmen Ihre Anforderungen mit dem Angebot des ausgewählten Pflegedienstes überein, steht einer guten Zusammenarbeit nichts im Weg.

Formalitäten
Der Übergang von der Klinik in die außerklinische Pflege bringt viel Papierkram mit sich. Zuerst wird das zuständige Krankenhaus des Patienten tätig. Es leitet den Antrag zur Genehmigung der häuslichen Pflege an die Krankenkasse weiter. Darin sind sämtliche Details zum pflegerischen und medizinischen Pflegebedarf enthalten. Die Verordnung gilt für zehn Tage und wird in jedem folgenden Quartal neu vom Hausarzt ausgefüllt. Zeitgleich steht der Antrag auf die Feststellung des Pflegegrades an.
Barrierefreies Wohnen
In vielen Fällen bringt die Intensivpflege eines Angehörigen einen Umbau des Eigenheims mit sich. Dazu gehören Maßnahmen wie die Anpassung der Türbreiten und dem Zugang des Hauses, Wasser- und Stromzugänge im Pflegezimmer und Haltegriffe beziehungsweise Sitzmöglichkeiten im Bad. Der Umbau in ein barrierefreies Zuhause wird von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt.
Für welche Art der Außerklinischen Intensivpflege Sie sich entscheiden, hängt von vielen Faktoren ab. Wohngemeinschaften sind eine gute Alternative zur häuslichen Pflege.

Ratgeber für Angehörige
Ursula Pabsch entwickelte für das Entlassmangement einen Ratgeber für Angehörige, der viele Informationen zur Organisation und Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege enthält. Verschiedene Checklisten zum Ablauf erleichtern den Überblick. Erklärungen der rechtlichen Hintergründe und weiterführende Literatur runden den Ratgeber ab.
Das handliche Format und das ansprechende Layout bringen ein bisschen Leichtigkeit in ein schwieriges Thema.
Die Broschüre ist über das Intensivpflegeportal www.leben-mit-intensivpflege.de zu beziehen und kostet 5 Euro zuzüglich Porto.

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