Im Interview: Kfz-Sachverständiger Conny Jungholt

  1. Sehr geehrter Herr Jungholt, wie kam es, dass Sie sich nach Abschluss des Studiums zum Diplom-Ingenieur Sachverständiger wurden? War es Liebe zum Automobil?

    Ja, das ist richtig. Die Liebe zum Automobil hat mich bestärkt, als Kfz-Sachverständiger tätig zu werden. Zudem wollte ich das Geschäft weiterführen und ich schätze den Kontakt zum Kunden. Der Beruf ist sehr abwechslungsreich – das gefällt mir sehr.

  2. Es wird beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs immer vor versteckten Mängeln gewarnt. Begriffe wie Unfallwagen oder Tachobetrug fallen einem sofort ein. Wie viel kriminelle Energie steckt im Gebrauchtwagenmarkt? Kann man bereits von Volkssport sprechen?

    Soweit zu gehen und von einem Volkssport zu sprechen, würde ich nicht. Allerdings ist niemand davor sicher, im Gebrauchtwagenmarkt an ein schwarzes Schaf zu geraten. Das gilt jedoch auch für andere Sparten und ist kein Merkmal des Gebrauchtwagenmarktes.

  3. Wenn Sie an Ihre langjährige Praxis denken, können Sie unseren Lesern einen besonders dreisten Fall schildern?

    Nein. Glücklicherweise kann ich von keinen dreisten Situationen berichten.

  4. Kunden orientieren sich gerne an Gütesiegeln, wie „ADAC-Testsieger“ oder dem BvfK-Siegel, des Bundesverbandes der freien Kfz-Händler. Kann man sich darauf verlassen, ersetzt das Siegel das Gutachten?

    Nein, ein Siegel ersetzt kein Gutachten. Nur ein Gutachten sagt konkret etwas über das Fahrzeug aus. Natürlich ist ein zusätzlich verliehenes Siegel nicht hinderlich.

  5. Auf deutschen Straßen fahren laut VDA Statistik mehr als 200.000 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen? Der Bestand hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Welche Besonderheiten sind beim Kauf eins klassischen Fahrzeugs zu beachten?

    Wer sich für den Kauf eines klassischen Fahrzeugs entscheidet, sollte, wie bei anderen Fahrzeugen auch, natürlich auf den Zustand achten. Hier stellen sich die Fragen: Was wurde an dem Fahrzeug bereits repariert? Wurden original Teile verwendet? Ist die Reparatur fachgerecht durchgeführt worden? Bestehen Zweifel, ist es ratsam, einen Gutachter heranzuziehen.

  6. Bei einer Leasingrücknahme erleben die Leasingnehmer oft ein blaues Wunder, der Händler präsentiert eine fette Nachberechnung. Wie kann man sich im Vorfeld schützen?

    Schützen kann man sich hier mit einer Gebrauchtwagenprüfung. Und: Schäden sollten vor der Rückgabe behoben werden.