Erbschaftsteuer, das wird teuer

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Erben haben es nicht leicht. Denn nach dem Verlust eines geliebten Menschen hält Vater Staat die Hand auf, wenn es um das Erbe geht. Viele wohlhabende Familien machen sich daher frühzeitig Gedanken über die Versteuerung ihres Vermögens. Wie viel Steuern sind zu zahlen und von welchen Kriterien hängt die Summe ab?

Steuerberaterin Rosemarie Scholz weiß: Selbst genutzte Immobilien, Ersparnisse oder eine Lebensversicherung lösen bei einer Erbschaft stets eine Steuerbelastung aus. Das Finanzamt kassiert ab. In welcher Höhe, hängt von zwei Faktoren ab: Den Familienverhältnissen und der Art des Vermögens. Wichtig für Erben: Es gibt verschiedene Steuersätze und Freibeträge. Wie sie genutzt werden können, hängt von dem Vermögen ab. So gibt es für nahe Verwandte allgemeine Freibeträge, die genutzt werden können. Diese gelten für Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern und Ehegatten. Diese Freibeträge sind Verhältnismäßig. Insbesondere in der Steuerklasse I, denn hier herrschen die niedrigsten Steuersätze und die höchsten Freibeträge. Für Ehegatten und Partner eingetragener Lebensgemeinschaften können somit Beträge bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Bei Kindern gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, während Enkel bis zu 200.000 steuerfrei erben dürfen.

Unternehmen der zweiten Generation

Ganz andere Bestimmungen gelten hingegen, wenn es um Unternehmen geht. Es gelten strenge Auflagen, die der Gesetzgeber auferlegt. Ohne einen qualifizierten Ansprechpartner ist ihre Erfüllung nahezu unmöglich. Unabhängig, ob das Unternehmen zu Lebzeiten verschenkt oder nach dem Tode vererbt wird: Die Regeln bleiben gleich. Steuerberaterin Rosemarie Scholz nimmt sich daher in ihrer Kanzlei ausreichend Zeit, um Mandanten intensiv zu beraten. Sämtliche Aspekte werden im persönlichen Beratungsgespräch besprochen und analysiert, um die Auflagen des Staates zu erfüllen. Die Beratung ist authentisch und findet auf Augenhöhe statt. Offene Fragen werden verständlich beantwortet und gemeinsame Maßnahmen besprochen. Somit wird der Mandant umfassend informiert und beraten, welche Vorteile die Erbschaftsteuer mit sich bringt und wie Risiken umgangen werden können.

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