Einmal Ihren Ausweis, bitte!

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Der Energieausweis ist Pflicht. Seit Mai 2014 müssen Vermieter und Eigentümer ihren Gebäudeenergiepass vorlegen. In Inseraten dürfen die Angaben zur Energieeffizienzklasse nicht fehlen – sonst drohen empfindliche Bußgelder. Was nach Beamtendeutsch klingt, betrifft Millionen Menschen in Deutschland. Die EnEV ist in Kraft getreten!

Wir kennen sie von Kühlschränken und Autos: Die Einteilung in Energie-Klassen. Der Gesetzgeber schreibt eine Ausweispflicht vor, um für mehr Verbraucherschutz und weniger Energieverbrauch zu sorgen. Was für die Kühlschränke gilt, ist nun auch für Immobilien Pflicht. Die Energiesparverordnung, kurz EnEV, soll Kauf- oder Mietentscheidungen erleichtern und Druck auf Eigentümer erhöhen. Es drohen hohe Bußgelder, wenn der Energieausweis bei Besichtigungen nicht vorliegt oder wenn in der Wohnungsanzeige die Angaben zum Energieverbrauch fehlen. Die EnEV aus dem Jahre 2009 machte solche Angaben erst auf Anfrage nötig – damit ist es mit der Novellierung, die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, nun endgültig vorbei. Damit keine Abmahnflut erfolgt, droht Inserenten bis Mai 2015 noch keine Ordnungswidrigkeit. Eine kleine, aber kurze Schonfrist. Eigentümer sollten spätestens jetzt handeln und sich mit einem Fachmann zusammensetzen.

Von der Pflicht zur Kür

Die Energieeffizienz eines Wohngebäudes bis 250 kWh/(m²a) muss übersichtlich dargestellt werden. Dazu gibt es nun einen neuen Bandtacho von A+ bis H. Grün steht damit für geringe Nebenkosten – rot heißt, es wird im Winter nur warm, wenn die Heizung Vollgas gibt. Dem Baubestand in Deutschland kann mehr Transparenz nicht schaden. 40 Prozent der gesamten Endenergie werden in Gebäuden verbraucht – deutsche Heizungen produzieren fast so viel C02, wie der Autoverkehr. Der Energieausweis soll die Brücke zur Energieberatung schlagen. Er enthält Modernisierungsempfehlungen, die technisch durchführbar sind. Darüber hinaus müssen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden.

Diese und viele weitere Pflichten und Vorgaben müssen Eigentümer erfüllen. Dabei kann die Pflicht mit einer unabhängigen Energieberatung zur Kür werden. Der staatlich geprüfte Gebäudesystemtechniker Jan Krebs ist Inhaber von C und K Energiemanagement und weiß: Gebäudeökonomie wird in Zukunft immer wichtiger werden. Mit energetischen Verbesserungen werden nicht nur die Mindestanforderungen des Gesetzgebers erfüllt, sondern darüber hinaus die entstandenen Kosten mittelfristig wieder eingeholt. Energetische Sanierung bedeutet letztendlich Energieeinsparung. Und die kann in Zeiten steigender Energiepreise nicht verkehrt sein.

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