Das Geschäftsjahr richtig abschließen

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Jedes größere Unternehmen ist dazu verpflichtet, neben der betrieblichen Steuererklärung einen Jahresabschluss zu erstellen und zu veröffentlichen. Wer eine ordentliche Buchführung aufweist, hat nichts zu befürchten. Doch was ist ein Jahresabschluss eigentlich und was gibt es für Gewerbetreibende zu wissen?

Der Jahresabschluss ist, wie der Name bereits aussagt, ein Abschluss der Buchführung des Geschäftsjahres. Mithilfe einer Auflistung des Betriebsvermögens gibt er das Geschäftsergebnis an. Diese Darstellung ist verpflichtend und bei Nichteinhaltung oder mangelhafter Erarbeitung kann es im Ernstfall zu Freiheits- oder Geldstrafen führen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Verantwortlicher eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft sind. Die Aufstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Kaufleute verpflichtend. Ausgenommen sind lediglich Einzelkaufleute, kleine Gewerbetreibende oder Freiberufler. Hier wird jedoch streng geprüft, ob diese bestimmten Bedingungen für die Befreiung aufweisen.

Wer ist befreit?

Viele Kaufleute müssen sich die Frage stellen, ob sie denn nun verpflichtet oder von der Pflicht befreit sind.

Ausgenommen sind Einzelkaufleute, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren weniger als 600.000 Euro Umsatzerlöse und 60.000 Euro Jahresüberschuss erzielen. Für kleine Gewerbetreibende und Freiberufler ist es eine Frage des persönlichen Ermessens. Sie können wählen, ob sie den Gewinn des vergangenen Jahres mit einer Einnahme-Überschussrechnung ermitteln oder eine Bilanz aufstellen.

Sie haben immer noch keinen Durchblick? Dann ist es ratsam, sich dazu von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen. Überlassen Sie Ihre Finanzen nicht dem Zufall und gehen auf Nummer sicher.

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Wer sich dem Thema Steuern und Finanzen nicht mächtig fühlt, sollte sich einen kompetenten Steuerberater zur Seite holen. Steuerberater Kerkmann in Berlin-Zehlendorf hat jederzeit die passende Antwort auf steuerliche Fragen parat. Dank seiner Arbeit entlastet er seine Mandanten in Sachen Steuern.

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