Alles im Blick bei der Erbschaftssteuer

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Mit der Erbschaftssteuer kommen auf die Hinterbliebenen neben den emotionalen noch rechtliche Herausforderungen hinzu. Ein Steuerberater verschafft hier den nötigen Durchblick.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde 1906 im ehemaligen Deutschen Reich eingeführt. Die heutige Struktur gibt es seit 1922. Ehegatten sind seit 1955 dazu verpflichtet, eine Erbschaftssteuer zu zahlen. Das Gute: Es gibt einen Freibetrag, der sich nach dem Verhältnis des Erben zum Erblasser richtet. So haben Ehegatten etwa einen Freibetrag von 500.000 Euro und Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro. Für Laien kann das Erbschaftssteuerrecht jedoch schnell undurchsichtig werden. Mit einem Steuerberater ist man auf der sicheren Seite.

Die Steuerberaterin Cornelia Malkmus aus Konstanz weiß, was es zu beachten gilt. Seit 1992 steht sie Mandanten bei Fragen rund um das Steuergesetz zur Seite. Sie berät private und gewerbliche Mandanten persönlich und sorgt somit für Entlastung. Besonders im Sterbefall und der eventuell anfallenden Erbschaftssteuer ist das wichtig. Die Hinterbliebenen haben dann keinen Kopf, sich mit verwirrenden rechtlichen Regelungen auseinanderzusetzen. Diese müssen allerdings schnellstmöglich geklärt werden. Wer sind die Erben? Gibt es ein Testament und soll das Erbe überhaupt angenommen werden? Soll eine vererbte Immobilie vermietet oder selbst bewohnt werden? Das sind nur einige der Fragen, die auftauchen können.

Optimierung von Steuerpotenzialen mithilfe eines Steuerberaters

Ein Erbe ist meldepflichtig. Wird es nicht von Banken oder Versicherungen gemeldet, müssen das die Erben oder Erweber selbst übernehmen. Die Erwerber einer Erbschaft können auch Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilberechtigte sein. Bei einem Betriebsvermögen wird die ganze Angelegenheit komplizierter. Verpasst man hier Fristen, kann man sich schnell strafbar machen. Wenn es mehrere Erben gibt, fallen auch mehrere Steuererklärungen an. Bei allen im Vorfeld zu klärenden Fragen steht Steuerberaterin Malkmus ihren Mandanten zur Verfügung. Ob Steuerprogramm oder komplizierte Formulare: Die Steuerberaterin erkennt Steuerpotenziale und verhilft ihren Mandanten somit zu Einsparungen.

Steuerpflichtige sollten sich im Vorfeld zur Testamentsgestaltung mit dem Steuerberater in Verbindung setzen. Somit kann eine optimale Steuergestaltung berücksichtigt werden. Anstehende Erwerber eines Erbes können so von der Testamentsgestaltung profitieren.

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