Mitbringsel aus dem Sommerurlaub
Plagiate werden immer beliebter

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Postkarten, Schneekugeln oder Muscheln haben überwiegend ausgedient. Fidschi Märkte, Basare oder Strandverkäufer locken mit verblüffend echt wirkenden Luxus-Uhren, Designer-Kleidung oder Sonnenbrillen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Nicht alle Souvenirs aus dem Ausland lassen sich problemlos mit in die Heimat nehmen.

Das Mitbringen von gefälschten Ray-Ben-Brillen oder Rolex-Uhren ist generell erlaubt, jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Wer aus dem Flugzeug steigt und sogenannte Plagiatware im Wert von maximal 430 Euro in seinen Koffern trägt, hat nichts zu befürchten. Wird diese Summe überschritten, muss die Differenz verzollt werden. Für Reisende mit dem Auto oder der Bahn ist der Wert auf 300 Euro beziffert. Kindern unter 15 Jahren sind Waren in einer Höhe von 175 Euro gestattet. Zu beachten: Diese Angaben beziehen sich auf den privaten Gebrauch. Wer zum Beispiel 100 Sonnenbrillen kauft, lässt den Anschein eines Weiterverkaufs in Deutschland erwecken. Das ist in jedem Fall untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.

Hier drohen Strafen

Besondere Vorsicht ist beim Kauf von Tieren oder Pflanzen geboten. Seltene Korallen, Schildkröten oder in alkoholische Flüssigkeiten eingelegte Reptilien fallen unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Der Erwerb derartiger Güter kann hohe Strafen nach sich ziehen. Die Begründung mit Unwissenheit ist in diesem Fall zwecklos. Wer sich in seinem Sommerurlaub außerhalb der europäischen Union ein lebendes Haustier zulegen möchte, hat bestimmte Kriterien zu erfüllen. So muss das Tier gechipt sein, eine Tollwutschutzimpfung und eine amtliche Veterinärbescheinigung vorliegen. Bei weiteren Fragen bieten die Homepage „www.artenschutz-online.de“ oder das Bundesamt für Naturschutz Auskunft.

Da Medikamente in Deutschland vergleichsweise teuer sind, nutzen einige Urlauber ihren Auslandsaufenthalt für den Erwerb von günstigen Medikamenten. Das ist unter folgenden Umständen gestattet: Die Mittel sind für den privaten Gebrauch und einen vorgeschriebenen Konsum von maximal drei Monaten bestimmt. Dopingmittel und Medikamentenfälschungen sind generell verboten und gehören nicht in die Koffer der Urlauber. Für Raucher interessant: Aus Nicht-EU-Staaten darf eine Stange Zigaretten mit nach Deutschland genommen werden, aus EU-Staaten sogar vier Stangen.

Flugreisende sollten bei der Ankunft auf den richtigen Ausgang achten. Der rote Ausgang offenbart eine Verzollung von Gütern. Wer nichts zu verzollen hat, wählt den grünen Ausgang. Um sich möglichen Ärger zu ersparen, sollte man sich genau überlegen, welche Güter man gerne mitnehmen möchte. Was im Ausland erlaubt ist kann in Deutschland teuer bestraft werden. Die Mitnahme von Quittungen ist in jedem Fall zu empfehlen.

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