Im Bikini am Steuer – Sommersünden 2016
Was im Auto erlaubt ist – und was nicht!

Die Prognosen stehen gut. Der Sommer wird heiß. Da fallen die Hüllen – und die Hemmungen gleich mit. Wir verraten Ihnen, was Sie während der Fahrt im überhitzten Auto ungestraft tun dürfen – und was besser nicht.

1. Barfuß oder mit Flip Flops am Steuer
Kein Problem. Bis es knallt. Kommt es unverhofft zu einem Unfall, hat das Konsequenzen. Zwar erhält der Fahrer kein Bußgeld. Jedoch handelt dieser sowohl in den Augen des Gerichts als auch der Versicherung grob fahrlässig. Die Folge: Der Richter lastet Ihnen eine Mitschuld an, die Versicherung zahlt im Schadenfall nicht. Ausnahme: Sind Sie beruflich unterwegs, ist festes Schuhwerk Pflicht und es droht Ihnen ein Bußgeld.

2. Leicht bekleidet hintern Steuer
Keine Frage: Im Bikini am Lenkrad sind Ihnen die gaffenden Blicke sicher. Sicher ist auch, das Sie hiermit gegen keine Vorschrift verstoßen. „Oben Ohne“ allerdings schon. Zumindest bei den Damen der Schöpfung. Denn Vorschrift ist: Man darf niemanden im Straßenverkehr ablenken. Ein blanker Busen könnte da zum Problem werden.

3. Unten Ohne
Zwar selten, kommt aber tatsächlich vor. Müssen Sie bei einer Polizeikontrolle aussteigen, wird es unangenehm. Unfair: Frauen werden für ihre Zeigefreudigkeit nicht bestraft. Männern hingegen könnte eine exhibitionistische Handlung unterstellt und entsprechend dafür bestraft werden.

4. Beifahrer streckt Füße aus dem Fenster
Zugegeben: Sieht zwar etwas seltsam aus, kann aber für Abkühlung sorgen – und ist tatsächlich erlaubt. Der ADAC rät allerdings dringend davon ab. Im Fall eines Unfalls drohen nämlich schwere Verletzungen.

5. Trinken und Eis essen am Steuer
Sind erlaubt. Der Fahrer muss zwar das Auto sicher führen können, dafür jedoch nicht beide Hände am Lenkrad haben. Das Schalten wäre ansonsten wohl schwierig. Das erfrischende Bierchen sollte hingegen bis zur Ankunft warten.

6. Sonnenbrille im Auto

Ist erlaubt, es kommt aber auf die Farben der Gläser an. Denn: Knallige Rot- oder Orangetöne sowie zu dunkle Gläser verfälschen die Farbwahrnehmung von Ampeln und Verkehrsschildern. Die betroffenen Modelle müssen laut dem TÜV Rheinland entsprechend gekennzeichnet werden.

7. Badeutensilien auf dem Autodach
Sind grundsätzlich erlaubt, wenn diese vorschriftsgemäß auf dem Autodach befestigt sind. Ist die Ladung nicht ausreichend gesichert, droht dem Fahrer ein Bußgeld von 35 € bis 60 €.

8. Camping auf öffentlicher Straße
Ist zunächst einmal verboten. Die Ausnahme: Bleibt es bei einer einmaligen Übernachtung, verstößt man dadurch noch nicht gegen den Grundsatz des Gemeingebrauchs. Nimmt das „Parken“ jedoch campingähnliche Züge an, indem Tische und Stühle aufgestellt werden, wird dieser Grundsatz gebrochen. Also: Eine Erholungspause während der Fahrt ist zulässig und sogar erwünscht. Längere Aufenthalte sollten dann bitte auf dem offiziellen Campingplatz verbracht werden.

Fazit
Auch bei Hitze müssen sich Autofahrer an Regeln halten. Erlaubt ist nicht immer, was gefällt. Wer manchen Schandtaten trotzdem nicht widerstehen kann, muss auch mit den Konsequenzen leben. Ansonsten heißt es auch weiterhin: Gute Fahrt in den Sommer!

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