Im Interview: Steuerberaterin Monika Nadler

  1. Lohnen sich Immobilien für jeden, um Steuern zu sparen?

    Im Prinzip schon.
    Die selbstgenutzte Immobilie ist steuerlich nicht mehr so interessant wie zu den Zeiten der Eigenheimförderung nach § 7b oder 10e EStG.
    Aber auch heute kann man bei Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie noch Steuern sparen. Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Auch die staatliche Förderung wie „Wohnriester“ greift hier. Hier gibt es einen persönlichen Bonus für jedes Kind und eine jährliche Prämie. Die Zulagen müssen alle für die Tilgung des Darlehns verwendet werden. Von den Tilgungszahlungen können jährlich bis zu 2.100 € als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Aber aufgepasst: Im Alter muss ein Teil davon nachversteuert werden.

    Als Kapitalanlage ist eine Immobilie besonders attraktiv um Steuern zu sparen, da sich verschiedene Kosten steuermindernd auswirken. Das gilt insbesondere für nötige Reparaturen, Einrichtung oder Mobiliar und Gartenarbeiten. Man kann auch Nebenkosten, die beim Kauf anfallen und Werbungskosten, z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Versicherungen und Kosten für die Hausverwaltung steuermindernd berücksichtigen. Natürlich lassen sich der Kaufpreis bzw. die Kosten für den Bau absetzen. Dies geschieht über die Absetzung für Abnutzung (AfA). Kreditzinsen und sonstige Kreditkosten mindern ebenfalls die Steuerbelastung

  2. Ob Sie selbst bauen, kaufen oder kaufen und sanieren. In dieser Phase des Immobilienerwerbs lassen sich steuerlich die Weichen für die Zukunft stellen. Wie kann der Steuerberater Kaufverträge optimieren und die Gestaltung der Abschreibungen vornehmen?

    Indem er vor dem Erwerb der Immobilie mit den Bauherrn oder Erwerber genau deren Wünsche und Erwartungen ermittelt um dann die steuerlich günstigste Variante ermittelt die den Möglichkeiten des Käufers, Erwerbers oder Sanierers entspricht.

  3. Auch Mieteinnahmen sind steuerpflichtig. Mandanten haben aber auch Kosten. Probleme treten häufig bei der Vermietung an nahe Angehörige oder in der Form als speziell günstige Vermietung auf. Das Finanzamt kürzt in diesen Fällen dann gerne die Ausgaben. Wie lässt sich das vermeiden?

    Hier ist bei den Verträgen besondere Sorgfalt geboten. Falsche Verträge können zur Versagung der steuerlichen Abzugsfähigkeit führen. Es gibt sehr viel Rechtsprechung zu diesem Thema. Man sollte sich im Vorfeld einer Vermietung an Angehörige unbedingt den Rat eines Steuerberaters einholen um böse Überraschungen zu vermeiden.

  4. Denkmalgeschützte Gebäude oder Immobilien in Sanierungsgebieten sind nicht nur optisch von Besonderheit, sondern auch steuerlich sehr interessant. Warum ist das so?

    Bei denkmalgeschützten Gebäuden bietet der Staat die höchsten und schnellsten Möglichkeiten Steuern zu sparen. Bei Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie lassen sich sämtliche Kosten als Abschreibung (AfA) von der Steuer absetzen.

  5. Die Finanzierung einer Immobilie ist ein wesentlicher Faktor. Welche Möglichkeiten gibt es, die Finanzierung steuerlich zu optimieren?

    Bei der Finanzierung einer Immobilie sollte man je nach Art der Nutzung (Selbstnutzung oder Vermietung) ein besonderes Augenmerk auf die Laufzeit richten. Bei vermieteten Objekten mindern die Zinsen als Werbungskosten die steuerliche Belastung, höhere Zinsen bedeuten also niedrigere Steuern.
    Bei selbstgenutzten Objekten können die Zinsen steuerlich nicht geltend gemacht werden.
    Hier sind niedrige Zinsen also besonders wichtig.